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Risikolebensversicherung:Steueroptimierung durch Kreuzversicherung.

Aktualisiert: 20. Okt. 2024

Die Risikolebensversicherung ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Absicherung der Familie im Todesfall. Besonders bei unverheirateten Paaren kann sie dazu dienen, den hinterbliebenen Partner abzusichern und den Lebensstandard zu erhalten. Allerdings gibt es bei der Auszahlung der Versicherungssumme einige steuerliche Fallstricke, die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass ein erheblicher Teil des Geldes in Form von Erbschaftsteuer an den Staat abgeführt wird.


Um dies zu vermeiden, gibt es eine clevere Lösung: den Abschluss einer Risikolebensversicherung „über Kreuz“. In diesem Blogartikel erklären wir, was genau darunter zu verstehen ist, welche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer zu beachten sind und warum diese Gestaltung insbesondere für unverheiratete Paare sinnvoll ist.


Die Erbschaftsteuer und ihre Freibeträge


Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung nach dem Tod des Versicherten fällt grundsätzlich Erbschaftsteuer an, wenn der Bezugsberechtigte nicht ohnehin steuerfrei ist. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner gibt es jedoch einen großzügigen Freibetrag von 500.000 Euro. Dieser Betrag ist in der Regel hoch genug, um die Versicherungssumme erbschaftsteuerfrei zu erhalten.


Ganz anders sieht es jedoch für unverheiratete Paare aus. Hier greift lediglich ein sehr geringer Freibetrag von 20.000 Euro. Alles, was über diese 20.000 Euro hinausgeht, wird mit Erbschaftsteuer belastet, wobei der Steuersatz je nach Höhe der Summe zwischen 15% und 30% liegt. Dies kann zu einer erheblichen Steuerlast führen und die eigentliche Absicherung stark schmälern.


Die Lösung: Die Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen


Um die Erbschaftsteuer zu umgehen, kann die Risikolebensversicherung „über Kreuz“ abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass nicht die eigene Person versichert wird, sondern der Partner – und umgekehrt. Der Abschluss erfolgt so, dass der eine Partner die Versicherung auf das Leben des anderen abschließt und auch die Versicherungsprämien bezahlt. Der bezugsberechtigte Partner ist somit gleichzeitig Versicherungsnehmer und Begünstigter.


Dieser „Kreuz-Abschluss“ führt dazu, dass im Todesfall die Auszahlung der Versicherungssumme keine Erbschaftsteuer auslöst, da der Überlebende das Geld nicht als Erbe, sondern als Versicherungsnehmer erhält. Das Vermögen ist somit steuerlich optimal gestaltet und der volle Betrag der Versicherungssumme bleibt dem Partner erhalten.


Ein Beispiel zur Veranschaulichung


Nehmen wir das Beispiel eines unverheirateten Paares, Lisa und Markus, die sich gegenseitig absichern möchten. Beide schließen jeweils eine Risikolebensversicherung über 300.000 Euro ab. Ohne die „Kreuz-Lösung“ würde Markus die Versicherung auf sein eigenes Leben abschließen und Lisa als Bezugsberechtigte einsetzen – und umgekehrt.


Stirbt nun einer der beiden, beispielsweise Markus, würde Lisa die 300.000 Euro erhalten. Da Lisa nur einen Freibetrag von 20.000 Euro hat, müsste sie auf die restlichen 280.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Bei einem Steuersatz von 20% wären das 56.000 Euro, die ans Finanzamt gehen – ein erheblicher Verlust.


Wenn die beiden jedoch die Risikolebensversicherung über Kreuz abschließen, ist Lisa Versicherungsnehmerin der Police auf das Leben von Markus. Stirbt Markus, erhält Lisa die 300.000 Euro als Versicherungsnehmerin und nicht als Erbin. Das bedeutet, dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Sie erhält die volle Summe steuerfrei.


Vorteile der Kreuzversicherung


1. Umgehung der Erbschaftsteuer: Durch den Abschluss der Versicherung über Kreuz wird die Auszahlung nicht als Erbschaft, sondern als Leistung an den Versicherungsnehmer behandelt. Das spart Steuern.

2. Besonders attraktiv für unverheiratete Paare: Da unverheiratete Paare nur einen sehr geringen Freibetrag von 20.000 Euro haben, profitieren sie besonders von dieser Gestaltungsform. Auch bei hohen Versicherungssummen bleibt die Auszahlung steuerfrei.

3. Volle Auszahlung der Versicherungssumme: Die Hinterbliebenen erhalten die komplette Versicherungssumme ohne Abzüge, was eine deutlich bessere finanzielle Absicherung bedeutet.


Fazit: Kreuzversicherung als steueroptimierte Lösung


Die Risikolebensversicherung ist eine essenzielle Absicherung für den Todesfall, doch ohne die richtige steuerliche Gestaltung kann ein erheblicher Teil der Auszahlung durch Erbschaftsteuer verloren gehen. Besonders bei unverheirateten Paaren, die nur einen sehr geringen Freibetrag haben, empfiehlt sich der Abschluss der Risikolebensversicherung über Kreuz. Durch diese Gestaltung wird die Versicherungssumme steuerfrei ausgezahlt, und der Partner erhält die volle finanzielle Absicherung.


Für alle, die ihre Liebsten im Ernstfall bestmöglich absichern möchten, ist die „Kreuzversicherung“ daher eine effektive und einfache Lösung, um das Risiko der Erbschaftsteuer zu vermeiden.


ree

 
 
 

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